Auf einen Blick
Welche Fahrkarten gibt es im VSN?
Neu ab dem 01.01.2021: Die Tageskarte für 1-5 Personen und die Anschlusskarte
Einzelkarte für eine Person
- gilt für eine Hin- oder Rückfahrt
Viererkarte
- wie 4 Einzelkarten (Sie sparen gegenüber der Einzelkarte)
Achterkarte
- wie 8 Einzelkarten (Sie sparen gegenüber der Viererkarte)
Tageskarte für 1 bis 5 Personen
- für beliebig viele Fahrten am Gültigkeitstag innerhalb des Geltungsbereichs bis Betriebsschluss
- wird für eine, zwei, drei, vier oder fünf Personen ausgegeben. Es muss sich beim Kauf auf eine Personenanzahl festgelegt werden
- in Preisstufe Netz erhält man Netzkartenfunktion und es kann das gesamte VSN-Gebiet an dem Tag besuchen
Anschlusskarte
- Die Anschlusskarte erweitert die räumliche Gültigkeit von allen Zeitkarten
- Einzelkarte für Fahrten aus dem räumlichen Gültigkeitsbereich der Zeitkarte hinaus und in diesen hinein
Einzelkarten, Anschlusskarten, Vierer- oder Achterkarten, Tageskarten für 1-5 Personen und Fahrradtageskarten als Handyticket über den DB-Navigator zu erwerben. Hierfür laden Sie sich bitte die App „DB Navigator“ herunter.
Tageskarten und Fahrradkarten sind ebenfalls als Onlineticket auf bahn.de erhältlich
Neu ab 01.01.2021: Abo Jahreskarte Basis und Premium, Seniorenticket und JugendFreizeitTicket
7-Tage Karte für eine Person
- für beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs innerhalb von 7 aufeinander folgenden Tagen - unabhängig vom Wochenbeginn
- Mitnahmeregelung*
- übertragbar**
Monatskarte für eine Person
- bis zum gleichen Tag des Folgemonats, 12:00 Uhr
- Mitnahmeregelung*
- übertragbar**
Jahres-Abo Basis oder Premium
Basis
- 12 Monatskarten, gültig vom 01. bis zum Ende des Monats
- Sie sparen im Vergleich zur Monatskarte bis zu zwei Monatskartenbeträge
- übertragbar*
- Mitnahmeregelung**
Premium
- wie Basis Variante
- zusätzlich für einen Aufpreis von 9,50 € auf die Basis Karte Netzkartenfunktion an
Wochentagen ab 19 Uhr und an den Wochenenden ganztätig - übertragbar*
- Mitnahmeregelung***
SeniorenTicket
- ausschließlich als Abo erhältlich
- für Personen ab 65 Jahre
- zum Preis von 59 € / monaltich
- gilt im gesamten VSN-Gebiet (Netzkartenfunktion)
- ist nicht übertragbar
- es gilt keine Mitnahmeregelung
JugendFreizeitTicket
- für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bis einschließlich 20 Jahre
- ausschließlich als Abo erhältlich
- zum Preis von 15 € / monatlich
- gilt im gesamten VSN-Gebiet (Netzkartenfunktion)
- gilt montags–freitags an Schultagen in Niedersachsen ab 14:00 Uhr bis Betriebsschluss,
spätestens jedoch bis 5:00 Uhr des folgenden Tages. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den
Ferien (Niedersachsen) ganztätig - Zwei-Wege-Azubi-Ticket als Bestandteil des JugendFreizeitTickets
Schüler*innen und Auszubildende, die eine SchülerMonatsKarte oder eine Schüler-Sammel-Zeitkarte besitzen
können das JugendFreizeitTicket bereits ab Betriebsbeginn nutzen, um beispielsweise damit zur Berufsschule zu fahren.
Hier geht es zu dem Abo-Formular.
* übertragbar: Die Fahrkarte kann auch verliehen werden.
** Mitnahmeregelung: Sie können Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, Samstag ab 14:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig einen weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kindern bis 14 Jahre mitnehmen.
*** Mitnahmeregelung: Sie können Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig einen weiteren Erwachsenen
und bis zu drei Kindern bis 14 Jahre mitnehmen.
Monatskarte im Ausbildungsverkehr
- gilt einen Kalendermonat
- Kundenkarte notwendig
Wochenkarte im Ausbildungsverkehr
- gilt eine Kalenderwoche
- Kundenkarte notwendig
Die Kundenkarte erhalten Sie beim Fahrer, in den Schulen oder in unseren Service-Centern.
Die Kundenkarte muss
- vollständig ausgefüllt werden - das Lichtbild dabei nicht vergessen
- anschließend muss von der Ausbildungsstelle (Schule, Unternehmen) bestätigt werden
- von einem Verkehrsunternehmen gültig geschrieben werden.
Bei Studenten reicht die Vorlage des Studentenausweises
Neu ab dem 01.01.2021: Die VSNCard-E
VSNCard-E
- kostet 35 € / monatlich
- wird als Netzkarte ausgegeben
- Kundenkarte notwendig
- nicht übertragbar, keine Mitnahmeregelung
- wird nur an Anspruchsberchtigte ausgegeben. Anspruchsberechtigt sind:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II &. Sozialgeld (SGB II) und Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Wohngeld nach WoGG
- Empfänger nach § 6b BKGG (Bundeskindergeldgesetz)
- Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
Die Kundenkarte für die VSNCard-E wird bei den Landkreisen Göttingen, Northeim und Holzminden sowie im
VSN Service-Center ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass
- die Kundenkarte vollständig ausgefüllt sein muss
- die Kundenkarte immer mit der VSNCard-E mitgeführt werden muss
- Sie sich im Falle einer Kontrolle mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen müssen